Erfahrungen haben gezeigt, dass verschiedene Krankenkassen bei Zusatzversicherungen, Verschreibungen durch Arzt oder in der Gesundheitsprävention Kostengutsprachen ausstellen. Diese variieren von 50 bis 100%. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Krankenkasse. Selbstverständlich stellen wir bei Fragen von Seiten der Krankenkasse die nötigen Dokumente wie Anerkennung als Medizinprodukt, Ärzteberichte etc. zur Verfügung. Bei der SUVA gelten Sonderregelungen. Bitte auch in so einem Fall um vorherige Abklärung.
Bescheinigung der Fachstelle für Medizinprodukte des Fürstentums Lichtenstein. Deutsch / English
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